Infothek
Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks - Stundung der Kaufpreisforderung bei Ratenzahlungsabrede als Einräumung eines Darlehens
Die Stundung der Kaufpreisforderung aus der Veräußerung eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlungsabrede ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, welches zu Einkünften aus Kapitalvermögen führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben.
mehrGehaltsumwandlung nach „Geldkartenmodell“ - Für steuerliche Privilegierung von Lohnbezügen muss "Zusätzlichkeitserfordernis" erfülllt sein
Eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells erfüllt das “Zusätzlichkeitserfordernis” des § 8 Abs. 4 EStG nicht, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.
mehrVor Ablauf der Einspruchsfrist keinen Steuerberater beauftragt - Grobes Verschulden
Hat ein Steuerpflichtiger einen Steuerberater eingeschaltet, muss er dafür Sorge tragen, dass dieser die ihm übertragene Tätigkeit ordnungsgemäß erledigen kann, wozu auch gehört, dass er dem Steuerberater eine Überprüfung des ergangenen Steuerbescheides innerhalb der Einspruchsfrist ermöglicht.
mehrBeteiligung an einer Kapitalgesellschaft: Berücksichtigung von Beteiligungsverlusten bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG möglich
Der Verlust der Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die zum notwendigen Betriebsvermögen gehört, kann auch im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung gewinnmindernd berücksichtigt werden.
mehrKeine gewerbesteuerliche erweiterte Kürzung im Organkreis bei „Weitervermietungsmodell“
Die erweiterte Kürzung ist gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG für ein Grundstücksunternehmen, das als Organgesellschaft sämtliche Grundstücke an eine andere Organgesellschaft derselben Organschaft verpachtet hat, auch dann zu versagen, wenn die pachtende Organgesellschaft den Grundbesitz an außerhalb des Organkreises stehende Dritte weitervermietet.
mehrSteuerentlastung alleinerziehender Eltern im paritätischen Wechselmodell
Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist.
mehrBewertung eines Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte über den Wert eines Anteils am Betriebsvermögen zur Ermittlung der Schenkungsteuer zu entscheiden. Fraglich war die Bewertung eines im Wege der Schenkung übertragenen Anteils an einer Kommanditgesellschaft, die einen genossenschaftlich geprägten Lebensmittelmarkt betreibt.
mehrGewerbesteuerliche Hinzurechnung bei fiktivem Anlage- oder Umlaufvermögen
Es liegt kein fiktives Anlagevermögen, sondern fiktives Umlaufvermögen vor, wenn ein Unternehmer Konferenzräume und Zimmer in Hotels sowie sonstige bewegliche Wirtschaftsgüter angemietet hat, um damit für die eigenen Kunden Reisepakete, Konferenzen, Veranstaltungen gleich einem Reiseveranstalter zusammenzustellen und sodann an die Kunden als Gesamtpaket in Rechnung zu stellen.
mehrKindergeld: Viermonatsfrist zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gilt auch in Corona-Pandemie
Eine Ausbildungswilligkeit ist nicht nachgewiesen, wenn ein 21-jähriger, der seine Ausbildung als Hotelfachmann aus eigener Entscheidung während der Corona-Pandemie unterbrochen hat, nicht bei der Agentur für Arbeit als ausbildungsplatzsuchend gemeldet war und sich auch nicht ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemühte, weil er aufgrund der Corona-Pandemie keine Chancen für eine Fortsetzung seiner Ausbildung sah.
mehrGrundfreibetrag ist verfassungskonform
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat über die Verfassungsmäßigkeit des Grundfreibetrags gemäß § 32a Abs. 1 EStG für die Jahre 2023 und 2024 entschieden.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.