Infothek
Zahlungen für Ablösung von Nießbrauchsrechten an GmbH-Anteilen nicht steuerbar
Die Ablösung eines Nießbrauchsrechts oder der Verzicht auf ein solches Recht führt nicht zu steuerbaren Einkünften. Ein Verzicht auf ein Nutzungsrecht im Wege einer Vermögensumschichtung im Privatbereich ist nicht nach § 22 Nr. 3 EStG einkommensteuerbar.
mehrVerzicht auf einen erbvertraglichen Anspruch kann zu Werterhöhung von GmbH-Anteilen führen
Die Erhöhung des Wertes von Geschäftsanteilen an einer GmbH zu Gunsten eines GmbH-Gesellschafters durch die Leistung eines anderen gilt grundsätzlich als freigebige Zuwendung. Eine solche freigebige Zuwendung ist im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG (erst) ausgeführt, wenn die entsprechende Abtretung in notarieller Form wirksam erfolgt ist.
mehrUnberechtigter Umsatzsteuerausweis in Gutschriften - Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte über die Gewährung eines Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen zu entscheiden. Ein Erstattungsanspruch des Leistenden gegen das Finanzamt ist auch im Falle seiner Insolvenz nur gegeben, wenn er zuvor die zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer an den Leistungsempfänger zurückbezahlt hat.
mehrMittels mathematischer Formel auf Grundlage von Renten-Entgeltpunkten kann Nachweis für doppelte Besteuerung nicht geführt werden
Ein Vergleich des relativen Anteils von aus versteuerten Beiträgen erdienten Renten-Entgeltpunkten und dem gesetzlich angeordneten Steuerfreistellungsanteil der Rente kann keine geeignete Methode zur Berechnung einer eventuellen doppelten Besteuerung darstellen.
mehrSteuertermine Oktober 2024
Die Steuertermine des Monats Oktober 2024 auf einen Blick.
mehrAuszahlungen an die Mitglieder infolge der Herabsetzung des genossenschaftlichen Geschäftsanteilswerts kann zu Körperschaftsteuererhöhung führen
Der Bundesfinanzhof hatte die Frage zu entscheiden, wie das Tatbestandsmerkmal “Leistung” im § 38 Abs. 1 KStG im Falle der Herabsetzung von Geschäftsguthaben einer Genossenschaft auszulegen ist.
mehrZur Berechnung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns nach § 8 Abs. 3 InvStG 2004
Bei der Ermittlung des besitzzeitanteiligen Anleger-Aktiengewinns ist der nach § 8 Abs. 3 Satz 1 bis 3 InvStG 2004 ermittelte Wert auch dann zu kürzen, wenn im Vorjahr § 8 InvStG 2004 noch nicht anwendbar gewesen ist.
mehrVerpflichtung zum Einbehalt von Kapitalertragsteuer bei Dividendenzahlungen im Zusammenhang mit sog. abgesetzten Aktienbeständen
Eine Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug scheidet bei Kapitalerträgen aus Aktien, die zur Sammelverwahrung durch eine inländische Wertpapiersammelbank zugelassen sind und dieser zur Sammelverwahrung im Inland anvertraut wurden (sog. girosammelverwahrte Aktien) trotz Vorlage einer Dauerüberzahlerbescheinigung auch dann aus, wenn es sich um sog. abgesetzte Bestände handelt.
mehrBerufung auf Strohmanneigenschaft oder verdecktes Treuhandverhältnis - Keine Änderung eines bestandskräftigen Bescheids wegen arglistiger Täuschung
Die Änderung eines durch arglistige Täuschung erwirkten bestandskräftigen Bescheids kann ohne Ermessensfehler abgelehnt werden, wenn der Steuerpflichtige den Bescheid hat unanfechtbar werden lassen, obwohl ihm dessen Fehlerhaftigkeit bekannt war, oder ihn selbst ein grobes Verschulden an der fehlerhaften Festsetzung trifft.
mehrKein Kindergeldanspruch: Ausbildung zum Rettungshelfer im Rahmen eines Freiwilligendienstes gilt als erstmalige Berufsausbildung
Ausbildungsmaßnahmen, die im Rahmen eines Freiwilligendienstes erfolgen (z. B. zum Rettungshelfer), stellen bzgl. eines Kindergeldanspruchs „erstmalige Berufsausbildungen” dar.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.